mercredi 25 avril 2018

Unter welchen Bedingungen ist es möglich, mit einem Europäischen Feuerwaffenpass bei Reisen in Europa seine Waffen mitzuführen ?


Pour nos amis germanophones, voici l'article du jour dans sa version en Allemand. Merci à la traductrice.

 

"Für Personen, die bei Reisen innerhalb der Europäischen Union ihre Waffen mitnehmen möchten, kann die Ausstellung eines europäischen Feuerwaffenpasses in Betracht gezogen werden, allerdings nur unter bestimmten Bedingungen.

 

Der europäische Feuerwaffenpass ist ein Dokument, das nachweist, dass Sie Ihre Waffe in dem Land, in dem Sie Ihren Wohnsitz haben, rechtmäßig in Ihrem Besitz haben; er berechtigt Sie nicht ohne Weiteres dazu, innerhalb der Europäischen Union mit der Waffe zu reisen. Bestimmte zusätzliche Formalitäten sind bei Reisen in gewisse Länder erforderlich: Es obliegt dem Reisenden, sich über die Besonderheiten eines jeden Landes zu informieren und die erforderlichen Formalitäten zu erledigen.

 

Der Europäische Feuerwaffenpass wird Inhabern eines gültigen Jagdscheins oder einer gültigen Sportschützenlizenz ausgestellt. Es reicht nämlich nicht aus, in Belgien eine Waffe rechtmäßig im Besitz zu haben, um sich einen europäischen Waffenpass ausstellen lassen zu können: Der Antrag ist zu begründen; er wird vor allem durch die Ausübung der Jagd oder des Sportschießens begründet.

 

Zur Erinnerung: Der europäische Feuerwaffenpass wird unentgeltlich ausgestellt, es beansprucht jedoch eine gewisse Zeit, bis der Dienst für Waffen die diesbezüglich nötigen Überprüfungen vornehmen kann. Der in diesem Zusammenhang anwendbare Königliche Erlass sieht übrigens eine Frist von zwei Monaten für die Untersuchung der Akte für den europäischen Feuerwaffenpass vor. Wenn Sie mit Ihren Waffen reisen müssen, vergessen Sie nicht, Ihren Europäischen Feuerwaffenpass rechtzeitig zu beantragen."

 

                                                       MD

 

Aucun commentaire:

Enregistrer un commentaire