mercredi 11 avril 2018

Article du 28 mars dans sa version germanophone : Folkloreschießen: Wie ist der Waffenbesitz geregelt ?

Spécialement pour nos amis germanophones, j'ai le plaisir de publier l'article paru le 28 mars dernier concernant le tir folklorique, et ce, dans sa version en Allemand.


Le service des armes du Gouverneur reste toujours à disposition pour toute information complémentaire.


Voici l'article dans sa version germanophone :


" Was ist Folkloreschießen?

Folkloreschießen unterscheidet sich vom Sport- und Freizeitschießen, denn die Bedingungen und Erfordernisse sind nicht die gleichen.

Folkloreschießen ist als solches anerkannt und wird seit Jahren unter besonderen Bedingungen ausgeübt.

Es wird hauptsächlich im Osten unseres Landes ausgeübt.

Wie ist der Waffenbesitz geregelt?

Die Waffen werden im Allgemeinen unter Muster 4 in Besitz gehalten, denn es handelt sich um erlaubnispflichtige Waffen. Meist sind es moderne Waffen, die im Rahmen des Sportschießens verwendet werden können. Dennoch werden sie auch im Rahmen von historischen Nachstellungen und folkloristischen, kulturellen und volkstümlichen Veranstaltungen verwendet, was eine bevorzugte Behandlung rechtfertigt.

Manchmal können sie auch unter Muster 9 in Besitz gehalten werden, jedoch nicht mittels einer Sportschützenlizenz oder einem Jagdschein!!! Es handelt sich hier um die einzigen Fälle, in denen man ein Muster 9 haben kann, obwohl die Waffe einer juristischen Person gehört.

Im Rahmen bestimmter folkloristischer Aktivitäten gelten diese Waffen mit den genannten Einschränkungen somit als freiverkäufliche Waffen. Die Waffen sind erneut genehmigungspflichtig, wenn sie nicht mehr für die betreffenden Tätigkeiten verwendet werden.

Unter welchen Bedingungen können diese Waffen unter Muster 9 in Besitz gehalten werden?


Die Waffen müssen Eigentum einer anerkannten Vereinigung sein, die sich mit statutarisch bestimmten Aktivitäten historischer, folkloristischer, traditioneller oder erzieherischer Art befasst, mit Ausnahme jeder Form von Sportschießen, wie in den einschlägigen Gemeinschaftsdekreten erwähnt, und folgende Bedingungen erfüllen:
  - Das Schießen findet in einem zugelassenen Schießstand unter der Aufsicht eines Waffen- oder Schießmeisters und unter der Verantwortung der Vereinigung statt.
  - Die Waffen werden von der Vereinigung in Besitz gehalten und aufbewahrt.
  - Die Waffen werden den Mitgliedern der Vereinigung und gelegentlichen Gästen nur im Hinblick auf die statutarisch bestimmte Aktivität und während dieser Aktivität zur Verfügung gestellt.
  - Die Vereinigung teilt der lokalen Polizei und dem Gouverneur vorher Ort und Datum ihrer Aktivitäten mit.

Nur unter diesen strengen Bedingungen können die für Folkloreschießen verwendeten Waffen unter Muster 9 in Besitz gehalten werden: Die Waffen dürfen nur zu diesem Zweck dienen. Wenn die Waffen zu anderen Zeiten für Freizeit- oder Sportschießen verwendet werden, können sie folglich nicht mehr unter Muster 9 in Besitz gehalten werden: Dann sind Muster 4 erforderlich. 


Warum ist der freie Besitz unter Muster 9 vorgesehen?


Da diese Waffen freiverkäuflich sind, können sie bei Aktivitäten im Rahmen des Folkloreschießens von jedermann benutzt werden. So kann jeder am Fest teilnehmen.


Als freiverkäuflich gelten diese Waffen jedoch nur während der Ausübung der Aktivitäten unter den im Königlichen Erlass vom 20. September 1991 über Feuerwaffen von historischem, folkloristischem oder dekorativem Interesse und Feuerwaffen, die zum Schießen unbrauchbar gemacht worden sind (in abgeänderter Fassung), und im Rundschreiben vom 25. Oktober 2011 genannten Bedingungen. 


                                                            MD"







 

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