Der Waffendienst der Provinz möchte den Opfern der Überschwemmungen seine Unterstützung und sein Mitgefühl aussprechen.
Wenn Sie Opfer der schrecklichen Überschwemmungen geworden sind und Inhaber von Feuerwaffen sind, können Ihnen diesbezüglich folgende Informationen helfen, herauszufinden, welche Schritte zu unternehmen sind.
Viele von Ihnen haben sich an unseren Dienst gewandt, um herauszufinden, was zu tun ist.
Im Falle eines Schadensfalles durch Katastrophe kann sich folgende Situation ergeben :
- Das Abhandenkommen des europäischen Feuerwaffenpasses, der Muster 4 oder Muster 9, der Zulassungen usw. sollte der Polizei gemeldet werden, damit wir ein Duplikat ausstellen können, das mit einer neuen Nummer, aber mit dem Datum und der Nummer des verschwundenen Dokuments versehen werden muss. Das verlorene Dokument muss unbedingt der örtlichen Polizei als Verlust gemeldet werden, damit es zur Fahndung ausgeschrieben werden kann.
- Das Abhandenkommen von Feuerwaffen sollte der Polizei gemeldet werden, damit die Feuerwaffen als verloren ausgeschrieben werden können. Die entsprechenden Waffenbesitzdokumente sollten an den Waffendienst der Provinz zurückgesandt oder gegebenenfalls als verloren gemeldet werden, damit das Zentralwaffenregister aktualisiert werden kann.
- Beschädigte Waffen: Wenn die Waffen nicht reparierbar sind, können die Geschädigten sie durch die Waffenprüfbank vernichten lassen nach Erhalt einer Kontrollbescheinigung zwecks Zerstörung einer Feuerwaffe. Die entsprechenden Waffenbesitzdokumente sind uns zuzusenden oder gegebenenfalls als verloren zu melden.
- Angst vor Plünderung des Ortes, an dem die Waffen gelagert sind :
- Waffen, die sich mittels Muster 9 im Besitz eines Jägers befinden, können an einen anderen Jagdscheininhaber ausgeliehen werden. Das Verleihen darf nicht länger als 6 Monate dauern. Überschreitet dies eine Woche, sollte ein Muster 9 bis erstellt werden.
- Waffen im Besitz eines lizenzierten Sportschützen mit Modell 9, oder eines Sport- und Freizeitschützen mit Muster 4 oder mit einer Zulassung können, wenn sie in der Wohnung ihres Besitzers nicht mehr sicher sind, bei einem Waffenhändler oder bei der lokalen Polizei aufbewahrt werden (sofern diese sich bereit erklärt, sie aufzubewahren und die Möglichkeit dazu hat).
Der Waffendienst steht ihnen jederzeit für zusätzliche Informationen zur Verfügung.
MD
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