mercredi 2 décembre 2020

Consentement de tous les cohabitants majeurs (article en Allemand) : Zustimmung aller volljährigen Mitbewohner

Gemäß Artikel 11, § 3,  Nr. 8  des Waffengesetzes darf kein Widerspruch einer volljährigen Person, die mit dem Antragsteller zusammen wohnt, gegen den Antrag auf Waffenbesitzerlaubnis vorliegen.

Eine Waffe in seiner Wohnung in Besitz zu halten, setzt voraus, dass alle volljährigen Personen, die mit dem Antragsteller zusammen wohnen, bei Antragstellung ihr schriftliches Einverständnis geben. Die lokale Polizei muss überprüfen, ob alle betroffenen Personen ihre Einwilligung gegeben haben. Sollte dies aus der Akte nicht hervorgehen, befragt die lokale Polizei sie dazu. 

Wir sprechen hier von jeder volljährigen Person, die mit dem Antragsteller zusammen wohnt: Dies sind nicht nur der Ehepartner oder der Lebensgefährte, sondern auch volljährige Kinder, Großeltern oder jede andere Person, die mit dem Antragsteller zusammen wohnt.

Wenn der Antragsteller nicht das Einverständnis aller Personen erhält, die mit ihm zusammen wohnen, kann seinem Antrag nicht stattgegeben werden.

 

MD

 

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