lundi 19 avril 2021

Kurzer Hinweis betreffend Anträge auf Deaktivierung von Waffen (petit rappel quant aux demandes de neutralisation)

Kurzer Hinweis betreffend Anträge auf Deaktivierung von Waffen

Die Deaktivierung einer Feuerwaffe oder eines Magazins kann nur durch den Prüfstand für Feuerwaffen in Lüttich (https://www.bancdepreuves.be/fr/contact) erfolgen.

Der Prüfstand stellt dem Betreffenden dann eine Bescheinigung aus und die Waffe wird in die Kategorie der frei verkäuflichen, aber meldepflichtigen Waffen eingeordnet.

Es ist zu beachten, dass die Deaktivierung beim Prüfstand für Feuerwaffen nur für rechtmäßig im Besitz gehaltene Waffen beantragt werden kann. Dazu müssen Sie sich mit der Waffe, die Sie rechtmäßig im Besitz halten, zu Ihrer lokalen Polizei begeben und sich eine Kontrollbescheinigung ausstellen lassen, aus der hervorgeht, dass sich die Waffe rechtmäßig in Ihrem Besitz befindet. Erst wenn Sie diese Kontrollbescheinigung haben, können Sie beim Prüfstand für Feuerwaffen einen Termin zur Deaktivierung Ihrer Waffe vereinbaren.

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