Wenn Sie eine vom Prüfstand für Feuerwaffen neutralisierte Waffe im Besitz halten, müssen Sie diese bis spätestens 14. März 2021 beim Gouverneur Ihres Wohnorts melden.
In der Provinz Lüttich wird diese Waffe mittels eines Musters 9ter und einer Kopie dieses Dokuments beim Dienst für Waffen des Gouverneurs gemeldet, vorzugsweise per E-Mail an folgende Adresse: armes@provincedeliege.be. Wenn Sie keine Möglichkeit haben, E-Mails zu versenden, können Sie Ihre Unterlagen auch auf dem Postweg an folgende Adresse senden: Rue de Fragnée 2/250 in 4000 LÜTTICH
Eine Kopie dieses Musters 9ter müssen Sie aufbewahren.
Diese Meldung ist kostenlos und verpflichtend: Es handelt sich um eine Übergangsperiode für neutralisierte Waffen.
Zur Erinnerung: Nur eine vom Prüfstand für Feuerwaffen unbrauchbar gemachte Waffe gilt als solche. Eine „unbrauchbar gemachte“ Waffe, die nicht vom Prüfstand für Feuerwaffen unbrauchbar gemacht wurde, verbleibt in ihrer ersten Kategorie: Wenn es sich um eine erlaubnispflichtige Waffe handelt, bleibt sie erlaubnispflichtig.
Warten Sie also nicht zu lange damit, Ihre neutralisierten Waffen zu melden und verbreiten Sie diese Information weiter.
MD
PS: Muster 9ter finden Sie auf der Website des Gouverneurs (Rubrik „Meldung einer neutralisierten Waffe“)
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