Et voici, pour nos amis germanophones, la traduction de l'article paru ce 21 octobre 2020 en Français quant aux armes neutralisées.
· Waffen, die der Meldepflicht unterliegen
Seit dem Inkrafttreten des Königlichen Erlasses vom 23. April 2020 zur Abänderung verschiedener Königlicher Erlasse zur Ausführung des Waffengesetzes im Hinblick auf die Umsetzung der Richtlinie 91/477/EWG des Rates vom 18. Juni 1991 über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen sind deaktivierte Waffen meldepflichtige Waffen geworden. Dieser Begriff ist im belgischen Recht neu und entspricht den europäischen Anforderungen.
· Was ist unter einer deaktivierten Waffe zu verstehen?
Eine deaktivierte Waffe ist nicht nur eine Waffe, die nicht mehr funktioniert. Damit eine Waffe als deaktiviert betrachtet wird, ist es unerlässlich, dass sie den Anforderungen von Artikel 2 des Königlichen Erlasses über Feuerwaffen von historischem, folkloristischem oder dekorativem Interesse und Feuerwaffen, die zum Schießen unbrauchbar gemacht worden sind entspricht, der bestimmt, dass diese Waffen folgende Bedingungen erfüllen müssen:
1. Sie wurden zum Schießen unbrauchbar gemacht gemäß der technischen Spezifikationen in Anhang I der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2403 der Kommission vom 15. Dezember 2015 zur Festlegung gemeinsamer Leitlinien über Deaktivierungsstandards und -techniken, die gewährleisten, dass Feuerwaffen bei der Deaktivierung endgültig unbrauchbar gemacht werden;
2. Die erforderlichen Deaktivierungsmaßnahmen werden vom Prüfstand für Feuerwaffen durchgeführt.
3. Auf den betreffenden Teilen ist ein Prägestempel gemäß dem Muster in Anhang II der Durchführungsverordnung angebracht. Das Symbol der Stelle, die die Deaktivierung der Feuerwaffe – wie in vorgenanntem Anhang erwähnt – bescheinigt hat, ist folgendes:
4. Der Besitzer der betreffenden Feuerwaffe hat eine Deaktivierungsbescheinigung erhalten.
Feuerwaffen, die aus anderen Mitgliedsstaaten der EU nach Belgien verbracht wurden und an denen der vorerwähnte Prägestempel nicht angebracht wurde, müssen dem Prüfstand für Feuerwaffen unverzüglich zur Überprüfung und für etwaige zusätzliche Maßnahmen vorgezeigt werden. Vor dem 8. April 2016 deaktivierte Feuerwaffen brauchen dieser Bestimmung jedoch nicht zu entsprechen, es sei denn, sie werden in einen anderen Mitgliedsstaat verbracht oder ihr Besitzer möchte sie veräußern.
· Was ist zu tun, wenn man eine deaktivierte Waffe besitzt?
Jeder, der eine deaktivierte Waffe besitzt, die vor dem 14. September 2018 erworben wurde, übermittelt dem Gouverneur seines Wohnortes bis spätestens 14. März 2021 zwei Exemplare des Musters 9ter. Er bewahrt ein drittes Exemplar des Musters 9ter auf. Eines der an den Gouverneur gesandten Exemplare wird ihm, versehen mit der Registrierungsnummer, vom Dienst für Waffen zurückgeschickt. In allen Fällen ist es ratsam, dem Muster 9ter eine Deaktivierungsbescheinigung beizufügen, aus der das Datum der Deaktivierung und die Stelle, die die Deaktivierung durchgeführt hat, hervorgehen (belgischer oder ausländischer Prüfstand).
MD
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